Widerrufsrecht bei Veranstaltungen

Für Veranstaltungen, Workshops und Seminare mit einem festgelegten Termin oder Zeitraum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Dies entspricht § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Vertragserfüllung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.